Eine gute Grundkenntnis über das Erbrecht ist unabdingbar. Es gibt gewisse Regeln und Pflichten beim vererben, so, dass der Besitz nicht einfach beliebig weitergegeben werden kann.
Was Sie über Immobilien im Testament wissen müssen
Keine Geldanlage ist in Deutschland so verbreitet wie Immobilien. Um Streit und Uneinigkeit über das Erbe in der schweren Phase nach dem Ableben zu vermeiden, sollten Vererbende schon frühzeitig ein Testament verfassen, welches die Verteilung des Erbes festlegt.
Wer kann Immobilienerbe sein?
Grundsätzlich kann jede Person als Empfänger einer Erbimmobilie eingesetzt werden. Der Pflichtteil von 50 % muss aber auch beim Immobilienerbe an die Kinder und den Ehepartner vererbt werden, unabhängig davon, wer sonst noch am Nachlass teilhaben soll.
Ein kleines Beispiel: Wenn ein Witwer mit zwei Kindern ohne Nachlassregelung verstirbt, wird der Anteil zu jeweils 50 % auf die beiden Kinder aufgeteilt. Ist eines der Kinder als Alleinerbe eingetragen, greift folgende Regelung: Der Pflichtanteil von 50 % wird auf beide Kinder aufgeteilt. Also erhalten zunächst beide je 25 % der Erbmasse. Die übrigen 50 % werden, nach der Verfügung des letzten Willens, an das Kind übergeben, welches als Alleinerbe eingetragen ist. Eines der Kinder erbt also insgesamt 75 %, das andere 25 %. |
Das handschriftliche Testament
Auch bei der technischen Umsetzung der Nachlassregelung gibt es Einiges zu beachten:
- Bei einem handschriftlich verfassten Dokument sollte auf jeden Fall das Datum des Verfassungstages darauf zu finden sein.
- Eine Unterschrift ist Pflicht, damit das Dokument überhaupt gültig ist. Angaben zu Ort und Zeit sind empfehlenswert.
- Das eigenhändige Testament darf in jeder offiziellen Sprache verfasst werden und ist weltweit gültig.
Der Vorteil von handschriftlichen Testamenten: Sie sind auch ohne Notar oder andere Zeugen gültig. Handschriftliche Testamente können in privaten Räumen des Erblassers untergebracht oder beim zuständigen Nachlassgericht aufbewahrt werden.
Das notarielle Testament
Notarielle Testamente werden, wie sich aus der Bezeichnung bereits schließen lässt, von einem Notar erstellt oder bei diesem abgegeben und beglaubigt.
Notarielle Testamente sind offizielle Dokumente und deutlich beweiskräftiger als handschriftliche Testamente.
Die Höhe des Notarhonorars richtet sich dabei nach dem Vermögen, das vererbt werden soll. Nach der Testamentserstellung wird das Dokument beim zuständigen Nachlassgericht verwahrt. Zugriff auf das Dokument hat von diesem Zeitpunkt an nur noch der Vererbende. Er bekommt einen Hinterlegungsschein ausgehändigt, der ihm den Zugriff auf das Dokument gewährt.
Der Erbvertrag
Auch bei diesem Dokument handelt es sich um den letzten Willen des Erblassers, welcher die Erbreihenfolge regelt und Rechtskraft im Falle des Ablebens besitzt.
Anders als Testamente, werden Erbverträge jedoch nicht vom Erblasser alleine erstellt, sondern gemeinsam mit den Erben aufgesetzt. Eine nachträgliche Änderung der Erbfolge ist nur möglich, wenn alle Parteien damit einverstanden sind.
Aber was ist der Sinn eines solchen Vertrages?
Für viele Menschen spielen finanzielle Aspekte nur eine Nebenrolle bei ihrem letzten Willen. Sie wollen, dass der kranke Ehepartner weitergepflegt wird oder die Übernahme des Familienbetriebs gesichert ist. Solche Erbbedingungen können in einem Erbvertrag festgehalten werden.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.