Eine Privatinsolvenz kann ein Ausweg aus einer finanziellen Schieflage sein, doch für Immobilieneigentümer stellt sich oft die Frage, was in diesem Fall mit dem Eigenheim oder einer vermieteten Immobilie passiert. Hier erfahren Sie, welche Optionen es gibt und worauf Sie achten sollten.
Was bedeutet Privatinsolvenz für Immobilieneigentümer?
Eine Privatinsolvenz gibt überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit, ihre Schulden im Rahmen eines Verfahrens abzubauen oder teilweise erlassen zu bekommen. Für Eigentümer bedeutet dies jedoch oft, dass ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung zur Deckung der Schulden verwendet wird:
- Pfändung des Eigentums: Immobilien werden in der Regel als Teil des Vermögens gepfändet.
- Zwangsversteigerung: Das Haus oder die Wohnung wird häufig zwangsversteigert, um die Gläubiger zu befriedigen.
Kann ich mein Eigenheim trotz Insolvenz behalten?
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, das Eigenheim zu behalten. Dies hängt von der Entscheidung des Insolvenzverwalters ab, der die Immobilie freigeben kann, wenn die Schulden höher sind als der Verkaufswert:
- Freigabe durch den Insolvenzverwalter: Wenn der Erlös einer Versteigerung nicht ausreicht, um die Gläubiger zu befriedigen, kann eine Freigabe des Eigenheims erfolgen.
- Prüfung der finanziellen Gesamtlage: Eine Beratung durch Experten hilft, die Chancen auf den Erhalt der Immobilie realistisch einzuschätzen.
Muss ich im Falle einer Privatinsolvenz sofort ausziehen?
Schuldner müssen nicht sofort ihre Immobilie verlassen. Ein Verkauf oder eine Versteigerung erfolgt meist erst im Laufe des Insolvenzverfahrens:
- Vorbereitung auf einen Umzug: Eine frühzeitige Planung für eine alternative Wohnmöglichkeit ist ratsam.
- Beratung durch Schuldnerberatung: Unterstützung von Experten klärt über Rechte und Pflichten im Insolvenzfall auf.
Vermietete Immobilien: Was passiert bei einer Privatinsolvenz?
Besitzen Sie eine vermietete Immobilie, wird diese in der Regel ebenfalls zur Deckung der Schulden herangezogen. Da solche Immobilien als Kapitalanlage gelten, werden sie meist verkauft:
- Verlust der Immobilie: Vermietete Objekte werden oft verkauft, da sie für die Schuldentilgung genutzt werden können.
- Zwangsverkauf: Der Insolvenzverwalter organisiert den Verkauf, um die Gläubiger zu befriedigen.
Notverkauf: Wann ist er unausweichlich?
Ein Notverkauf wird notwendig, wenn die Kreditraten nicht mehr bedient werden können oder der Wert der Immobilie zur Schuldentilgung erforderlich ist:
- Schneller Verkauf unter Marktwert: In der Insolvenz wird häufig ein rascher Verkauf zu einem geringeren Preis durchgeführt, um die Gläubiger schnell zu bedienen.
- Wenig Einfluss für den Eigentümer: Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verkaufsabwicklung.
Zusammenfassung – Ihre Immobilie in der Privatinsolvenz
- Pfändung und Zwangsversteigerung sind häufig der Fall.
- Freigabe der Immobilie ist in seltenen Fällen möglich.
- Vermietete Immobilien werden meist zur Schuldentilgung verkauft.
- Notverkauf kann unausweichlich sein, wenn die Immobilie finanziell nicht mehr tragbar ist.
Haben Sie Fragen zum Thema Privatinsolvenz und Immobilienbesitz? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne individuell und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Ihre Immobilie.