Wann wird der Hausverkauf teuer?
Der Hausverkauf während einer Scheidung kann kostenintensiv werden. Eigentlich sind Privatpersonen nur selten betroffen. Eine unrühmliche Ausnahme macht die Steuer auf Spekulationen jedoch bei gemeinsam erworbenem Eigentum von Ehepaaren. Bei einer Scheidung kurz nach dem Erwerb fällt die Steuer an, da die Haltefrist noch nicht erreicht wurde. Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie im Laufe dieses Beitrags.
Was ist die Spekulationssteuer?
Wie der Name bereits verrät, soll diese Steuer schnelle Spekulationsgewinne mit Immobilien verhindern. Vereinfacht gesagt fällt die Steuer auf die Differenz zwsichen Kaufpreis und Verkaufspreis an.
Wann fällt die Spekulationssteuer an?
Die Grenze zur Steuerfreiheit liegt bei zehn Jahren. Wer seine Immobilie mindestens 10 Jahre besitzt, kann in jedem Fall steuerfrei weiterverkaufen. Als Besitzer eines Eigenheims ist die Regel sogar noch deutlich lockerer. Hier reicht es schon in den beiden Kalenderjahren vor dem Verkauf und im Jahr des Verkaufs selbst in der Immobilie gelebt zu haben, um steuerfrei verkaufen zu können. Grundlage für die Besteuerung ist immer der persönliche Steuersatz des Verkäufers für das entsprechende Jahr. Wie auch bei allen anderen persönlichen Steuern gilt: Gibt es keinen Gewinn, fallen auch keine Steuern an.
Wie können Geschiedene die Spekulationssteuer umgehen?
Problematisch wird es, wenn einer der beiden Partner im Jahr vor dem Verkauf auszieht. Da er im Jahr des Verkaufes selbst nicht mehr in der selbst genutzten Immobilie gelebt hat, kann er auch keine Steuerfreiheit auf den Hausverkauf beanspruchen.
Schon beim Abschluss eines Verkaufsauftrags kann es Probleme geben. Wird eine der beiden Parteien als alleiniger Immobilienbesitzer eingetragen, können im schlechtesten Fall beide nicht mehr von der Steuerfreiheit profitieren. Zieht der eingetragene Besitzer vorzeitig aus, wird die vorher genannte Regel angewandt und beide Parteien müssen Spekulationssteuer zahlen. Bitte bedenken Sie, dass alle Regelungen aus diesem Abschnitt nur relevant sind, wenn das Paar vor der Trennung nicht ohnehin bereits 10 Jahre in der Immobilie gelebt hat.
Gerade erst Eigentümer geworden?
Für Paare, die das Wohneigentum frisch erworben haben, birgt diese Regelung riesiges Konfliktpotential. Im schlimmsten Fall müssen beide noch für längere Zeit unter einem Dach leben, um die Steuer zu vermeiden. Auf den vorzeitig ausziehenden Partner kommen erhebliche Steuernachteile zu, so, dass auch die Diskussion über den Auszug die Konflikte zwischen dem Paar verschärfen kann.
Ein ungeplanter und überhasteter Auszug ist nie eine gute Idee. Um die Steuer zu vermeiden, muss das Haus noch im selben Jahr des Auszugs verkauft werden. Insbesondere wenn das Kalenderjahr schon fortgeschritten ist, drohen hier erheblicher Verkaufsdruck und weitere finanzielle Verluste, wenn das Objekt unter Wert verkauft wird. Um sich ideal auf den Verkauf vorzubereiten, sollten Sie in dieser Situation einen Profi-Makler beauftragen. Es macht außerdem Sinn, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Dieser kann die geltenden Fristen überprüfen und grobe Fehler beim Verkauf verhindern.
Sie wollen Ihr Objekt nach der Trennung verkaufen?
Vermeiden Sie mögliche Fehler bei einem Privatverkauf und melden Sie sich bei uns! Wir freuen uns Sie in dieser schweren Zeit unterstützen zu können und beraten Sie gerne zu den Rahmenbedingungen einer Veräußerung. Bitte beachten Sie: Aus rechtlichen Gründen stellt dieser Beitrag keine Steuer - oder Rechtsberatung dar. Kontaktieren Sie für eine ausgiebige und persönliche Beratung einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.