Scheidungsimmobilie: Was tun, wenn der Immobilienkredit noch nicht getilgt ist?

Eine Scheidung ist oft nicht nur emotional belastend, sondern bringt auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Besonders komplex wird es, wenn eine gemeinsam erworbene Immobilie betroffen ist, deren Kredit noch nicht vollständig abbezahlt wurde. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten bestehen und worauf Sie besonders achten sollten.

Wer haftet für den laufenden Kredit?

Grundsätzlich gilt: Haben beide Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben, haften sie gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass die Bank von jedem der Partner die Rückzahlung des gesamten Darlehens verlangen kann – unabhängig davon, wer weiterhin in der Immobilie wohnt oder im Grundbuch eingetragen ist.

Ihre Optionen im Überblick

  1. Verkauf der Immobilie
    Der Verkauf der Immobilie ist oft die pragmatischste Lösung, insbesondere wenn keiner der Ex-Partner das Haus oder die Wohnung allein übernehmen möchte. Der Verkaufserlös dient zur Tilgung des verbleibenden Kredits. Eventuelle Überschüsse können zwischen den Parteien aufgeteilt werden. Lassen Sie den Marktwert der Immobilie professionell ermitteln und prüfen Sie mit der Bank, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.
  2. Übernahme der Immobilie durch einen Partner
    Möchte einer der Partner die Immobilie behalten, kann er den anderen auszahlen und den Kredit übernehmen. Dies setzt jedoch die Zustimmung der Bank voraus, die die finanzielle Tragfähigkeit des übernehmenden Partners genau prüft. Eine Umschuldung oder Anpassung des Kreditvertrags kann hier von Vorteil sein.
  3. Vermietung als Alternative
    Ist weder ein Verkauf noch eine Übernahme möglich, kann die Vermietung der Immobilie eine Lösung darstellen. Die Mieteinnahmen dienen zur Deckung der Kreditraten. Wichtig ist, klare Vereinbarungen über die Verteilung der Mieteinnahmen und die Verantwortung für Instandhaltungskosten zu treffen. Auch steuerliche Aspekte sollten dabei nicht vernachlässigt werden.
  4. Zwangsversteigerung als letzter Ausweg
    Wenn keine Einigung erzielt werden kann und der Kredit nicht mehr bedient werden kann, bleibt oft nur die Zwangsversteigerung. Diese sollte jedoch die letzte Option sein, da der Erlös meist unter dem Marktwert liegt.

Steuerliche Aspekte beachten

Unabhängig davon, für welche Lösung Sie sich entscheiden: Steuerliche Auswirkungen spielen eine wichtige Rolle. Lassen Sie sich frühzeitig von einem Steuerberater beraten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

 

Fazit

Eine Scheidung in Verbindung mit einer noch nicht abbezahlten Immobilie erfordert eine strategische Vorgehensweise. Klare Kommunikation, professionelle Beratung und sorgfältige Planung sind der Schlüssel zu einer fairen und tragfähigen Lösung. Ob Verkauf, Übernahme oder Vermietung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!