Für die meisten Menschen erfüllt eine geerbte Immobilie den lang gehegten Traum vom Eigenheim. Aber lohnt sich die Eigennutzung auch finanziell? Bei der Erbschaft einer Immobilie können einige Schuldenfallen auftreten. Damit Sie bei Eigennutzung nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sollten Sie vorher überprüfen, welche Zahlungsverpflichtungen das Immobilienerbe mit sich bringt.
Muss ich Erbschaftssteuer zahlen?
In einigen Fällen ist die Eigennutzung der Immobilie schon alleine aufgrund der hohen Erbschaftssteuer keine Option. Ehepartner und Kinder sind zwar weitestgehend von der Steuer befreit:
- Sie haben einen Freibetrag von 400.000 Euro -
und können auch vollständig von der Zahlungspflicht befreit werden, wenn das Haus 10 Jahre selbst genutzt wird. Bei den Freibeträgen für andere enge Verwandte ist der Staat jedoch nicht so großzügig:
- Für Neffen, Geschwister und Stiefkinder gilt lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro.
- Enkelkinder haben immerhin einen Anspruch auf einen Freibetrag von 100.000 Euro.
In den meisten Fällen ist die Immobilie deutlich mehr Wert. Die zu zahlenden Steuersätze hängen nicht von Ihrem persönlichen Einkommen ab, sondern von Ihrem Verwandtschaftsgrad. Je weiter entfernt, umso mehr Steuern werden fällig.
Ein kleines Beispiel: Ihr Onkel hinterlässt Ihnen eine Immobilie im Wert von 220.000 Euro. Als Nichte oder Neffe sind Sie in diesem Fall in Steuerklasse zwei und müssen 25 % Erbschaftssteuer zahlen. Unter Berücksichtigung der 20.000 Euro Freibetrag müssen Sie also in diesem Fall 50.000 Euro an das Finanzamt zahlen. |
Ist die Immobilie bereits schuldenfrei?
Selbstverständlich erben Sie nicht nur die Immobilie, sondern auch alle bestehenden Schulden auf diese. Die allermeisten Immobilien sind kreditfinanziert und die meisten Eigenheimbesitzer haben es nicht allzu eilig, die Immobilie komplett abzubezahlen. Wenn Sie die Immobilie behalten möchten, müssen Sie also auch die Restkreditraten abzahlen.
Ich bin nicht der einzige Erbe der Immobilie. Muss ich meine Miterben ausbezahlen?
Haben auch andere Hinterbliebene Anspruch auf Teile der Erbimmobilie, können Sie nicht einfach so in das Objekt einziehen. Alleiniger Eigentümer werden Sie nur, wenn Sie Ihre Miterben ausbezahlen. Im ersten Schritt muss der Wert der Immobilie festgelegt werden. Für eine objektive und professionelle Bewertung, sollte ein Immobiliengutachter hinzugezogen werden. Die offenen Schulden auf die Immobilie werden selbstverständlich anteilig vom Erbanspruch abgezogen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie für die Auszahlung Ihrer Miterben einen Kredit aufnehmen müssen.
Sind teure Sanierungen notwendig?
Vor allem ältere Menschen lassen notwendige Sanierungs - und Modernisierungsmaßnahmen in den letzten Jahren vor ihrem Tod schleifen. Hohe Kosten können verursacht werden durch
- ein marodes Dach,
- ein feuchter Keller oder
- eine unzureichende Dämmung im Winter.
Je länger Sie die Reparaturen hinausziehen, umso teurer werden sie. Bevor Sie sich also dafür entscheiden selbst in die Immobilie einzuziehen, sollten Sie das Objekt mit einem Experten besichtigen und die anfallenden Kosten, die schnell im fünfstelligen Bereich liegen können, in Ihre Entscheidung einkalkulieren.
Wenn Sie sich den Unterhalt Ihrer Erbimmobilie nicht leisten wollen, ist der Verkauf die beste Lösung. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne.
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechts - oder Steuerberatung dar und können diese auch nicht ersetzen. Für genaue Informationen zum Erbschaftsrecht raten wir Ihnen, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu kontaktieren.