Können unverheiratete Paare eine Immobilie erwerben?
Wenn Sie als unverheiratetes Paar Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung werden möchten, sollten Sie einige Dinge wissen: Vor allem gilt es zu klären, welche Vorkehrungen für den Fall einer Trennung oder auch des Todes eines Partners zu treffen sind. Sichern Sie sich möglichst gut ab!
Unverheiratete Paare haben oft nicht im Blick, dass die verbleibende Person der Partnerschaft in einem Todesfall nicht erbberechtigt ist. Dann kann ein Teil oder sogar die gesamte gemeinsam erworbene Immobilie an die entsprechend der gesetzlichen Erbfolge Berechtigten fallen. Einige spezifische Regelungen können dabei helfen, im Ernstfall nicht mit leeren Händen dazustehen.
Eintrag im Grundbuch
Wer als Eigentümer einen Eintrag im Grundbuch hat, gilt vor dem Gesetz und bei eventuellen juristischen Fraglichkeiten als Besitzer. Nur das zählt. Es spielt dagegen keine Rolle, wie viel der eine oder der andere der Partner für die Immobilie gezahlt hat.
Ist nur einer als Eigentümer im Grundbuch verzeichnet, bestehen - ohne einen entsprechenden Partnerschaftsvertrag - keinerlei Eigentumsrechte. Werden beide im Grundbuch geführt, kommt es im Todesfall meistens zu einer hälftigen Aufteilung der Immobilie. Dann gehört eine Hälfte dem verbliebenen Partner und die andere geht an die Erbberechtigten.
Mit einem Partnerschaftsvertrag auf Nummer sicher gehen
Wenn unterschiedliche Einzelheiten präzise geregelt werden sollen, ist es sinnvoll, einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen. Ein solches Dokument kann zahlreiche Klauseln beinhalten.
Zum Beispiel kann dort folgendes festgehalten werden:
- wer wie viel Kapital zum Kauf bzw. zum Bau einer Immobilie aufgewendet hat oder
- wer in welcher Höhe zur Tilgung eines Kredits beiträgt.
Bei einem Partnerschaftsvertrag stehen beide Personen anteilig als Besitzer im Grundbuch.
Außerdem sollte der Vertrag Details fassen, die bestimmen, was geschehen soll, wenn einer der Beteiligten die Raten nicht zahlen kann oder welcher Eigentümer im Fall einer Trennung in der Immobilie wohnen bleibt.
Sie sollten sich zu einem eventuellen Partnerschaftsvertrag unbedingt von einem Rechtsexperten beraten lassen. Was die Findung eines passenden Hauses bzw. eines optimalen Grundstücks angeht, ist ein hiesiger Makler Ihr erster Ansprechpartner.
Der Immobilienkauf unter einer GbR
Die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) kann Ihnen beim Immobilienkauf mit einem Partner Vorteile bringen. Diese GbR wird dann im Grundbuch vermerkt. Die Gesellschafter besitzen Anteile am Vermögen der Gesellschaft, sprich der Immobilie. Alle Einzelheiten werden im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben. Das betrifft auch die Anteile beider Partner und die Vorgehensweise im Fall einer Trennung.
Wenn eine GbR gegründet wird, ist es Pflicht, über die geleisteten Beiträge präzise Buch zu führen. Ein solches Vorgehen ist bei einem Partnerschaftsvertrag allerdings ebenfalls ratsam, um eventuellem Streit vorzubeugen.
Holen Sie sich zum Partnerschaftsvertrag oder zur Gründung einer GbR beim Hauskauf von einem Rechts- und einem Immobilienprofi Rat ein!