Vielleicht denken auch Sie als Eigentümer häufiger darüber nach, ob Sie Ihre Liegenschaft vererben oder besser schon zu Lebzeiten verschenken sollten. Letzteres hat manchmal klare Vorteile. Dabei spart allerdings nicht jeder gleich viel. Deshalb sollten Immobilienbesitzer sich mit den Bedingungen ihrer Optionen vertraut machen und genau abschätzen können, wann und wie es sich wirklich lohnt, die Besitzungen zu verschenken. Einige diesbezüglich sehr hilfreiche Anregungen lesen Sie im Folgenden. Denn selbst die Schenkung einer Immobilie ist nicht unbedingt steuerfrei!
Wann und wie lohnt sich eine Schenkung?
Ganz egal, ob Sie Ihre Immobilie als Schenkung oder Erbschaft abtreten möchten – der Fiskus schaltet sich in beiden Fällen ein. Tatsächlich sind der Steuersatz sowie die Steuerfreibeträge bei beiden Optionen gleich.
Das Einsparpotenzial hängt hier insbesondere vom Verwandtschaftsgrad ab. Diejenigen, die überlegen, ob die eigene Liegenschaft besser vererbt oder verschenkt wird, sollten an dieser Stelle ansetzen:
- Wenn der Besitz an den Ehepartner geht, gilt in jedem Fall der höchste Freibetrag. Hier werden 500.000 Euro vorausgesetzt.
- Bei den eigenen Kindern gestaltet sich die Summe mit 400.000 Euro schon etwas geringer.
- Es wird weiter gestaffelt bis zu einem Freibetrag von 20.000 Euro, der auf Geschwister, Freunde, aber auch nicht eingetragene Lebenspartner Anwendung findet.
Was nach der Berücksichtigung noch vom Immobilienwert übrig bleibt, ist zwischen sieben und 43 Prozent zu versteuern. Der Steuersatz richtet sich hier nach dem Wert der Besitzung.
Verheiratete Eigentümer haben die Möglichkeit, Ihrem Ehepartner den Besitz vollkommen steuerfrei zu übertragen, wenn dieser selbst genutzt wird. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel das Eigentum wert ist. Diese Regelung findet gleichermaßen bei vererbten wie verschenkten Immobilien Anwendung.
Beim Verschenken Steuern sparen?
Lassen sich durch das Verschenken einer Liegenschaft wirklich Steuern einsparen? Die kurze Antwort lautet: Ja! Tatsächlich ist es durch eine solche Überlassung in spezifischen Zusammenhängen möglich, zu sparen.
Die folgenden zwei Aspekte spielen dabei eine entscheidende Rolle:
- Es ist nämlich so, dass die oben dargelegten Steuerfreibeträge nicht nur einmalig zum Tragen kommen, sondern jede zehn Jahre erneut gelten. Schenkungen von Immobilien können damit praktisch „auf Raten“ stattfinden.
Bleibt der jeweils übertragene Teilwert unterhalb der Grenze des Freibetrages, fallen keine Steuern an. Selbst sehr wertvolle Immobilien sind demzufolge über Jahrzehnte hinweg ohne Steuerabzug zu übertragen. Leider erfordert ein solches Vorgehen selbstverständlich eine überaus langfristige Planung – und diese dürfte nur selten realistisch in die Tat umzusetzen sein. - Der zweite entscheidende Aspekt betrifft eine frühzeitige Wertermittlung. Diese kann steuerliche Vorzüge verschaffen. Vor allem, wenn der Immobilienwert bis zum Tode voraussichtlich stark ansteigen wird, ist eine solche Festlegung von größtem Vorteil. Denn dann würden die Steuersätze ebenfalls erheblich höher werden. Ermitteln Immobilienbesitzer den Wert frühzeitig, können sie diese Steuerentwicklung umgehen.
Verbleib der Immobilie in der Familie sichern
Eine eventuell mögliche steuerliche Ersparnis ist bei der Entscheidung, Besitzungen zu verschenken, fast immer ein wichtiger Punkt. Als ausschlaggebendes Argument erweist sich allerdings häufig die Intention, dafür zu sorgen, dass die Liegenschaft langfristig im familiären Besitz verbleibt.
Liegenschaft verschenken und Erbstreit vermeiden
Bei einer Erbschaft kann es nach dem Tod des Immobilieneigentümers leicht zum Streit der Erbengemeinschaft über die Teilung des Nachlasses kommen. Zwar ist es natürlich möglich, den eigenen Willen präzise in einem Testament festzuhalten - ein Garant für die Verhinderung eines Erbstreits ist das allerdings nicht. Sollten also generell Spannungen unter den Erbenden gegeben sein, ist die Überlegung einer Immobilienschenkung besonders angebracht.
Darüber hinaus kann die Situation eintreten, dass die Erben den Besitz schließlich verkaufen müssen, damit sämtliche Erbberechtigten ihren rechtmäßigen Anteil erhalten und die Erbschaftssteuer zu bezahlen ist.
Vorteile einer Schenkung
Das Verschenken der Besitzung stellt hier in mehrerlei Hinsicht die bessere Alternative dar. Mit dieser sind nämlich spezielle Auflagen zu verbinden, die einen Verkauf ganz klar ausschließen.
Außerdem haben Immobilienbesitzer die Möglichkeit, sich ein Nießbrauchrecht zu sichern. In diesem Fall kann die Liegenschaft zwar schon an den oder die Beschenkten übergehen, der Besitzer hat aber den gesicherten Anspruch, lebenslang darin wohnen zu bleiben. Selbst wenn ein Besitzer sein Haus nicht mehr bewohnen möchte oder kann, sorgt eine solche Klausel dafür, dass es zum Beispiel immerhin weiter zu vermieten ist. Ferner sind unter dieser Voraussetzung auch langfristige Immobilienschenkungen besser zu regeln.
Wenn Sie genau wissen möchten, ob es in Ihrem Fall sinnvoller ist, Ihre Liegenschaft zu verschenken oder doch zu vererben, kontaktieren Sie uns gerne direkt! Wir beraten Sie umfassend und vollkommen unverbindlich in unseren Standortregionen Aschaffenburg, Miltenberg, Seligenstadt und Sockstadt mit Umgebung.