Was Sie ab Herbst 2022 beachten müssen?
Die deutschen Flüssiggasspeicher sind laut offiziellen Angaben gut gefüllt. Dennoch ist Gas nach wie vor knapp und nicht zuletzt teuer. Dementsprechend wird die Bevölkerung dazu aufgerufen, den Verbrauch des wertvollen Energiestoffs möglichst zu drosseln. Um ein Nachkommen dessen zu forcieren, wurden vom Bundesrat spezifische Energiesparmaßnahmen beschlossen. Diese sind in folgenden Verordnungen gefasst:
- die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)
- und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV).
Die Bestimmungen sind seit dem 1. Oktober 2022 bzw. seit dem 1. September 2022 gültig. Sie betreffen unter anderem die Nutzung und Wartung von Heizungsanlagen. Was Sie als Eigentümer einer privaten Immobilie bei Ihrer Heizung beachten müssen, lesen Sie hier.
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)
Eigentümer eines Hauses werden seit dem 1. Oktober 2022 über die sogenannte Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) dazu aufgerufen, für eine effiziente Funktion ihrer Heizungskomponenten zu sorgen. Die Vorgaben sollen vorläufig für zwei Jahre gelten. Sie sehen für private Immobilien Folgendes vor:
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) trat bereits am 1. September 2022 in Kraft. Im Gegensatz zur EnSimiMaV ist ihr Geltungszeitraum deutlich kürzer – nämlich sechs Monate. Besitzer eines privaten Hauses müssen hier Folgendes berücksichtigen:
Warum diese Maßnahmen?
Welches Ziel soll mit EnSimiMaV und EnSikuMaV verfolgt werden?
Mit EnSimiMaV und EnSikuMaV soll das freiwillige Energiesparziel in der EU von 15 Prozent weniger Gasverbrauch - verglichen zum durchschnittlichen Verbrauch über die vergangenen fünf Jahre - bis Ende März 2023 übertroffen werden.
Damit „eine Gasmangellage abzuwenden“ ist, müssen laut Bundeswirtschaftsministerium nach aktuellem Stand (Oktober 2022) etwa 20 Prozent Gas eingespart werden. Die bisherige Einsparung liegt zwischen fünf und acht Prozent. Die langfristige Verordnung soll nun dafür sorgen, dass eine Reduzierung von weiteren zwei bis zweieinhalb Prozent beim Gasverbrauch eintritt.