Die Finanzierung einer Immobilie in der Scheidung regeln

Paare, die sich dauerhaft binden, gehen oftmals weitere gemeinsame Verpflichtungen ein. Die Finanzierung einer Immobilie ist ein ganz typisches Beispiel. Leider kann es jedoch vorkommen, dass die Ehe geschieden wird oder eine Trennung ohne Scheidung erfolgt, noch bevor das Eigenheim voll abbezahlt ist. Hier bleibt dann die Frage, wie die Finanzierung zukünftig zu regeln ist. Grundlegende Antworten bzw. Optionen und Tipps rund um diese wichtige Fragestellung bekommen Sie im Folgenden.

Die grundsätzlichen Bedingungen bei einer Kreditfinanzierung nach der Scheidung

Für die Begleichung eines Kredits haftet stets derjenige, der ihn einmal aufgenommen hat.

Sind beide Ehepartner Unterzeichner des Kreditvertrags, haften demnach auch beide für die ordnungsgemäße Rückzahlung. Der Bank ist es vollkommen egal, ob diejenigen, welche den Kredit in Anspruch nehmen, zusammen sind oder getrennt leben bzw. eine Ehe vorliegt oder nicht.

Darüber hinaus kommt es nicht darauf an, welchen Eigentümer das Grundbuch nennt. Auch ein Kreditnehmer, der aus seiner Immobilie auszieht und dabei nicht im Grundbuch vermerkt wurde, ist dazu verpflichtet, die Raten für einen laufenden Kreditvertrag weiter wie zuvor an das kreditgebende Institut zu zahlen. Fraglos kann dies eine erhebliche zusätzliche Belastung bedeuten. Schließlich muss eine neue Bleibe gesucht und bezogen werden, für welche dann regelmäßig Miete anfällt.

Mögliche Lösung: Schuldhaftentlassung

Derjenige, der aus einer gemeinsamen Immobilie auszieht, hat die Möglichkeit, die kreditgebende Bank darum zu bitten, ihn von der Mithaftung zu befreien. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Schuldhaftungsentlassung. Diese zu erreichen, ist aber leider nicht so einfach. Insbesondere dann, wenn das Kreditinstitut sich nicht sicher sein kann, dass der schließlich verbleibende Kreditnehmer die Raten alleine zu stemmen vermag, wird ein entsprechender Antrag schnell abgelehnt.

Zwangsversteigerung umgehen!

Kann das Scheidungspaar den aufgenommenen Kredit nicht mehr zurückzahlen oder möchte dies vielleicht einfach nicht, droht eine Zwangsversteigerung. Da diese normalerweise mit erheblichen finanziellen Einbußen einhergeht, sollte sie unbedingt vermieden werden. Schnäppchenjäger ziehen ihren Nutzen aus der Notsituation der Verkäufer und erwerben entsprechendes Eigentum schlimmstenfalls zu einem Spottpreis.

Immobilie verkaufen oder behalten?

Nicht selten möchte einer der ehemaligen Partner in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleiben. In diesem Fall muss jener den anderen ausbezahlen. Leider sind die Ausbezahlung und das alleinige Halten des Besitzes bzw. des Immobilienkredits jedoch oft für einen alleine zu viel.
Der Verkauf des Eigentums ist dann die naheliegende Lösung. Somit kann zum einen die Restschuld bei der Kreditbank getilgt werden und zum anderen bleibt im Idealfall noch etwas Kapital für den Neuanfang.

Expertentipp

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