Laut Studien wird in Deutschland durchschnittlich jedes Jahr Vermögen im Wert von 400 Milliarden EUR vererbt. Eines der häufigsten Erbgüter darunter ist die Immobilie. Doch nicht immer ist sich der Erbe oder die Erbengemeinschaft darüber einig wie mit dem übertragenen Haus oder der Eigentumswohnung verfahren werden soll. Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf – verschiedene Erben, verschiedene Meinungen. Oft prallen hier unterschiedlichste Wünsche und Vorstellungen aufeinander. In manchen Fällen kommt ein angespanntes Verhältnis zwischen den Beteiligten hinzu und ein hohes Invest an Zeit, Geld und Nerven ist vorprogrammiert. Wie auch immer Ihre Vorstellungen aussehen mögen, lassen Sie die Grundlage für Ihre Entscheidung eine fundierte Wertermittlung sein.
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Die geerbte Immobilie wird oftmals verkauft. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Ob das Geld benötigt wird, einem Streit aus dem Weg gegangen werden soll, oder einfach ein Schlussstrich unter die gemeinsame Immobilie gezogen werden soll. Meistens lösen sich die Erbengemeinschaften auf und die Immobilie wird verkauft.
Erfahren Sie welche Regelungen beachtet werden müssen, wenn das geerbte Haus verkauft werden soll: Steuern, Fristen, Verkaufsstrategie und mehr.
Bei einem Todesfall ist die Erbschaft oftmals in Form eines Testaments geregt, sowie auch die weitere Vorgehensweise. Bei einer Erbengemeinschaft müssen sich jedoch alle Miterben über den weiteren Verbleib des Hauses oder der Wohnung einig sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, unter welchen Sie Entscheiden können:
Haben Sie Ihren Erbschein bereits erhalten? Für was er wichtig ist:
Es klingt reizvoll die geerbte Immobilie zu behalten und selbst einzuziehen. Stellen Sie sich folgende Fragen:
Oft ist die Immobilie schon etwas älter und es steht eine Renovierung oder Sanierung an. Die schlägt beim Eigennutz mit hohen Kosten zu buche. Vielleicht ist es sinnvoller den Verkaufserlös als Kaufpreiszahlung für ein Haus Ihrer Wahl in der Region Ihrer Wahl zu verwenden. Hierfür ist es wichtig den ungefähren Verkaufserlös zu kennen.
Wenn Sie Ihre Miterben noch auszahlen müssen, ist der günstige Einstiegspreis oft dahin und Sie fahren mit einem Verkauf deutlich besser.
Am Anfang des Verkaufsbemühens ist es wichtig den Wert der Immobilie zu kennen, dies kann auch schon in der Entscheidungsphase eine wichtige Rolle spielen. Oft ist der Verkaufspreis höher als die Vorstellung. Manchmal liegt dieser aber auch unter den eigenen Vorstellungen. Gerade innerhalb einer Erbengemeinschaft ist es wichtig gemeinsam den Preis zu erfahren. Eine Bewertung und eventuell damit zusammenhängende Termine sollte besser mit allen Beteiligten abgesprochen werden. Auch wenn bereits Spannungen bestehen, bzw. gerade dann.
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Wenn ein Selbstnutz ausgeschlossen wird ist die nächste Überlegung die Vermietung der Immobilie.
Stellen Sie sich hierzu folgende Fragen:
Innerhalb einer Erbengemeinschaft müssen die Vermietungseinnahmen wahrscheinlich unter den Erben aufgeteilt werden und die monatliche Einnahme ist je nach Objekt vielleicht nur gering pro Erbe. Ein Verkauf bringt einem einen schnellen hohen Verkaufspreis ohne größere Investition. Das Geld aus dem Verkauf in eine vielleicht neuere Eigentumswohnung mit einer professionellen Hausverwaltung zu investieren kann die bessere Entscheidung sein.
Wenn mehrere Erben im Testament stehen, kommt oft ein großes Fragezeichen auf. Das sollten Sie unbedingt dazu wissen!
Hier eine kurze Übersicht:
Bei der Spekulationssteuer wird nicht der Kaufpreis, sondern die Wertsteigerung besteuert.
Die Basis ist hier quasi der damalige Kaufpreis in Bezug auf den jetzigen Verkaufspreis. Die Kosten für Makler, Notar und Grundbucheintrag dürfen Sie abziehen, diese trägt aber in der Regel der Erwerber der Immobilie.
Verkaufspreis heute – damaliger Kaufpreis – eventuell Kosten(Grundbucheintragungen, …)
X Steuersatz = Spekulationssteuer
Eine gute Grundkenntnis über das Erbrecht ist unabdingbar. Es gibt gewisse Regeln und Pflichten beim vererben, so, dass der Besitz nicht einfach beliebig weitergegeben werden kann.
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